AGB

1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Leistungen von KONZEPT GMBH (im folgenden KONZEPT genannt) gelten im Rahmen des Wartungsvertrages unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zwar auch dann, wenn KONZEPT bei der Leistung nicht nochmals Bezug darauf nimmt.


2. Leistungsbeschreibung
2.1. Beseitigung von Störungen (Instandsetzung), Installationen, Konfigurationen auf Anforderung des Auftraggebers. Die Instandsetzung umfasst auch, nach Wahl von KONZEPT, den Austausch oder die Reparatur defekter Teile und eine etwaige Garantieabwicklung mit dem Lieferanten bzw. dem Hersteller.
2.2. Die Wartungs- bzw. Servicearbeiten werden in der Grundservicezeit Montag bis Freitag von 09:00-12:00 und 14:00 bis 17:00 durchgeführt.
2.3. Bei Bedarf stellt KONZEPT, auch außerhalb der im Wartungsvertrag festgelegten Servicezeiten, einen Bereitschaftsdienst „Rund um die Uhr" zur Verfügung.
2.4. Werden auf Anweisung des Kunden, außerhalb der Grundservicezeit, Instandsetzungen, Wartungen bzw. Installationen durchgeführt, werden folgende Aufschläge verrechnet:
An Samstagen: 50% Aufschlag auf den normalen Stundensatz
An Sonn- und Feiertagen bzw. Nachtstunden: 100% Aufschlag auf den normalen Stundensatz
Auf keinen Fall sind Arbeiten außerhalb der vertraglichen Servicezeiten in der Monatspauschale enthalten, sondern werden immer nach Aufwand abgerechnet.
2.5. Die Telefonische Hilfestellung (Help Desk) kann vom Kunden in den vertraglich vereinbarten Servicezeiten in Anspruch genommen werden. KONZEPT verpflichtet sich, die Anfrage entweder sofort - telefonisch oder mittels Remote-Zugriff - oder zu einem späteren, für den Kunden vertretbaren Zeitpunkt zu bearbeiten. KONZEPT kann jedoch keine Garantie für eine erfolgreiche Problemlösung bzw. Hilfestellung abgeben. Der Help-Desk kann nur für allgemein gebräuchliche Bürosoftware in Anspruch genommen werden (Microsoft Windows, Office-Palette usw.) und darf eine gewisse Verhältnismäßigkeit nicht übersteigen.


3. Leistungserbringung
3.1. Alle Leistungen werden direkt durch KONZEPT erbracht. Bei Bedarf können jedoch von KONZEPT bestimmte Drittfirmen oder Experten herangezogen werden.
3.2. Vom Kunden gemeldete Software- oder Hardwarestörungen werden in folgender Reihenfolge behoben:
-Telefon-Support
-Remote-Support über Internet
-Vor-Ort-Service
3.3. Keinen Anspruch auf die im Leistungsumfang definierten Einsatzzeiten besteht bei offensichtlich durch Dritte verursachten Schäden, sowie bei Eingriffen an Geräten durch andere Personen, als die von KONZEPT beauftragten Systemtechniker.


4. Pflichten des Kunden
4.1. Mit der Auftragserteilung ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden Mehrwertsteuer pünktlich zu bezahlen. Darüber hinaus muss der Kunde dem Techniker immer Zugang zu den betroffenen Einheiten ermöglichen, um eine möglichst effektive Dienstleistung zu gewährleisten. Des Weiteren hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass bei notwendiger Remote-Administration ein Eingriff via Internet möglich ist.

Insbesondere garantiert der Kunden:
a) Die Einhaltung aller Copyright-, Patent- und Autorenrechte
b) Die Rechtmäßigkeit von verwendeten Programmkopien
c) Die Einhaltung der geltenden Gesetze, insbesondere den Datenschutz, die Privatsphäre und das Post- und Fernmeldewesen betreffend.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich weiters, auftretende Schadenfälle unverzüglich zu melden und dafür Sorge zu tragen, eventuelle Folgeschäden zu minimieren.
4.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit keine anderen Techniker oder Firmen mit der Betreuung der EDV-Anlage zu beauftragen, außer KONZEPT stimmt dem ausdrücklich zu. Die vereinbarte, monatliche Pauschale bleibt davon auf jeden Fall unberührt.
4.4. Bei Installationen oder Konfigurationen, die von Drittfirmen auf den von KONZEPT gewarteten Geräten durchgeführt werden, ist die Vorgangsweise vorher mit KONZEPT abzusprechen. KONZEPT übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgekosten, die durch die unsachgemäße Installation oder Konfiguration von Programmen durch andere Personen entstehen. KONZEPT behält sich das Recht vor, dadurch entstandene Mehrarbeit gesondert in Rechnung zu stellen.


5. Zahlungsbedingungen
5.1. Leistungen, die nicht in die Service- bzw. Wartungspauschale fallen, werden nach Aufwand pro Stunde abgerechnet.
5.2. Bei Zahlungsverzug ist KONZEPT unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, Zinsen zu einem Jahreszinssatz in Höhe von 5% über dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu erheben. KONZEPT ist berechtigt, den Servicevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber in Verzug gerät oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht zahlt. Weiters behält sich KONZEPT das Recht vor, Schadensersatz einzufordern.


6. Haftungsbeschränkungen
6.1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber KONZEPT GMBH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln oder eindeutiges Verschulden seitens von KONZEPT vorliegt.
6.2. KONZEPT GMBH haftet in keinem Fall bei Verstoß gegen Copyright-, Patent- und Autorenrechte, bei unrechtmäßiger Anwendung von Programmkopien und bei Verstoß gegen die geltenden Gesetze, insbesondere den Datenschutz und die Privatsphäre betreffend. Die persönlichen und sensiblen Daten gemäß 196/2003, welche in Ausführung des Auftrages in Besitz von KONZEPT gelangen, werden von derselben bearbeitet und mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen aufbewahrt. Bei Verletzung der gesetzlichen Privacy-Bestimmungen diesbezüglich hält der Kunde die KONZEPT GMBH in jedem Fall von jeglichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz frei.
6.3. KONZEPT GMBH übernimmt weiters keinerlei Haftung für etwaigen Datenverlust, auch dann wenn in der Auftragsbeschreibung die Datensicherung ausdrücklich vorgesehen ist. Der Kunde muss diesbezüglich zur Sicherheit immer selbst Vorsorge tragen. Der Auftrag zur Datensicherung an den Computern beinhaltet somit nicht die Haftung für Datenverlust vor, während oder nach der entsprechenden Datensicherung seitens von KONZEPT GMBH.
6.4. KONZEPT haftet nicht für den entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Folgeschäden, sowie für den Verlust von Daten und Programmen.
6.5. KONZEPT haftet nicht für Schäden an Personen und Sachen, auch nicht gegenüber Dritte, die durch die Inbetriebnahme und Nutzung von Geräten entstehen, die von KONZEPT geliefert oder gewartet werden.

7. Gewährleistung
7.1. Die Gewährleistung von KONZEPT wegen fehlerhafter Leistungen wird auf das Recht beschränkt, Nacherfüllung zu verlangen. Schlagen die von KONZEPT gewählten Maßnahmen zur Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl entweder Herabsetzung der Servicepauschale (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1. Gerichtsstand ist der Firmensitz der vertragsschließenden KONZEPT. Vorgenannte Gerichtsstandvereinbarung gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und/oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Natur. KONZEPT behält sich jedoch ausdrücklich vor, gerichtliche Schritte gegen den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten.

9. Vertragsdauer/Kündigung
9.1. Der IT-Vertrag wird für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit geschlossen, mindestens aber für ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber oder von KONZEPT mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt worden ist.
9.2 Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf die Rückerstattung bereits bezahlter Monatspauschalen.
9.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.